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Beachtung gesetzlicher Melde- und Anzeigepflichten

Der Gutachter hat sich über die gesetzlichen Bestimmungen der Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten und der Anzeigepflicht bei Berufskrankheiten zu unterrichten und entsprechend zu handeln. Die Meldung bzw. Anzeige ist aktenkundig zu machen.