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Fachliche Anforderungen an den Gutachter

Die Sachverständigentätigkeit verlangt eine besondere gutachtliche Ausbildung und Erfahrung, die nicht grundsätzlich bei jedem Arzt vorausgesetzt werden kann. Der versorgungsärztliche Gutachter bedarf besonderer Kenntnisse über ursächliche Faktoren von Gesundheitsstörungen, über die Auswirkungen von Behinderungen und über die für die Begutachtung wichtigen rechtlichen und versorgungsmedizinischen Begriffe.

Dem Gutachter soll neben den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften usw. sowie neben den wichtigsten Auslegungen und Entscheidungen ausreichendes Fachschrifttum zur Verfügung stehen.

Neben dem ständigen Studium der Fachliteratur sind für den Gutachter auch der Erwerb der Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin", Fortbildungskurse im Versorgungswesen sowie die Abordnung zu Tagungen und Kongressen, besonders seines Fachgebietes, wichtig. Wesentlich zum gemeinsamen Verständnis können auch Diskussionen zwischen Versorgungsärzten, medizinischen Sachverständigen bei den Sozialgerichten, Versorgungsdezernenten und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit beitragen.

Es ist wichtig, dass der Versorgungsarzt - vor allem bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht - sich auch Kenntnisse über die Anforderungen in den verschiedenen Berufen aneignet. Dazu ist vor allem auf die Erfahrungen der mit Berufsfragen befassten Stellen (Arbeitsverwaltung, Hauptfürsorgestelle, staatl. Gewerbearzt, Betriebsarzt u.a.) zurückzugreifen. Daneben ist es erstrebenswert, dass der Gutachter sich, z.B. durch Betriebsbesichtigungen, eigene Kenntnisse erwirbt.