Startseite

26.10 Verdauungsorgane

Speiseröhrenkrankheiten

Traktionsdivertikel

je nach Größe und Beschwerden

0 - 10

Pulsionsdivertikel

ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden

0 - 10

mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand

20 - 40

Funktionelle Stenosen der Speiseröhre (Ösophagospasmus, Achalasie)

ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme

0 - 10

mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme

20 - 40

mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige Aspiration

50 - 70

Auswirkungen auf Nachbarorgane (z.B. durch Aspiration) sind zusätzlich zu bewerten.

Organische Stenose der Speiseröhre
(z.B. angeboren, nach Laugenverätzung, Narbenstenose, peptische Striktur)

ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden

0 - 10

mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer)

20 - 40

mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes

50 - 70

Refluxkrankheit der Speiseröhre

mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß

10 - 30

Auswirkungen auf Nachbarorgane sind zusätzlich zu bewerten.
Anmerkung

Nach Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/ MdE-Grad während dieser Zeit

je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes

80 - 100

Speiseröhrenersatz

Der GdB/MdE-Grad ist nach den Auswirkungen (z.B. Schluckstörungen, Reflux, Narben) jedoch nicht unter 20 zu bewerten.

Magen- und Darmkrankheiten

Bei organischen und funktionellen Krankheiten des Magen-Darmkanals ist der GdB/MdE-Grad nach dem Grad der Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, der Schwere der Organstörung und nach der Notwendigkeit besonderer Diätkost zu beurteilen. Bei allergisch bedingten Krankheiten ist auch die Vermeidbarkeit der Allergene von Bedeutung.

Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden (chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)

mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren0 - 10
mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes20 - 30
mit erheblichen Komplikationen (z.B. Magenausgangsstenose) und andauernder erheblicher Minderung des Ernährungs- und Kräftezustandes40 - 50
Nach einer selektiven proximalen Vagotomie kommt ein GdB/MdE-Grad nur in Betracht, soweit postoperative Darmstörungen oder noch Auswirkungen des Grundleidens vorliegen.
Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Veränderung der Magenschleimhaut)

0 - 10

Reizmagen (funktionelle Dyspepsie)

0 - 10

Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie
mit guter Funktion, je nach Beschwerden0 - 10
mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum)20 - 40

Totalentfernung des Magens

ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden20 - 30
bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom)40 - 50
Anmerkung
Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms

50

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand

80 - 100

Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen0 - 10
mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen)20 - 30
mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes40 - 50
Anmerkung
Angeborene Motilitätsstörungen des Darmes (z.B. Hirschsprung - Krankheit, neuronale Dysplasie)
ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung

10 - 20

mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung30 - 40
mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung50
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung60 - 70
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung50 - 60
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung (z.B. Notwendigkeit
künstlicher Ernährung)
70 - 100
Folgeschäden nach Abschluss der Entwicklung (z.B. Kleinwuchs) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Nachprüfungen in Abständen von zwei bis drei Jahren sind angezeigt.

Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)

mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle)

10 - 20

mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle)30 - 40
mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)50 - 60
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)70 - 80
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu bewerten.

Zöliakie, Sprue

ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie

20

bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind - je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes - höhere Werte angemessen.

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Frühstadium oder von lokalisierten Darmkarzinoiden

50

mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)

70 - 80

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren

nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren

wenigstens 80

mit künstlichem After (nicht nur vorgehend angelegt)

100

Bauchfellverwachsungen

ohne wesentliche Auswirkung0 - 10
mit erheblichen Passagestörungen20 - 30
mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen40 - 50

Hämorrhoiden

ohne erhebliche Beschwerden, geringe Blutungsneigung0 - 10
mit häufigen rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen oder stärkeren Blutungen20

Mastdarmvorfall

klein, reponierbar0 - 10
sonst20 - 40

Afterschließmuskelschwäche

mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang10
sonst20 - 40
Funktionsverlust des Afterschließmuskels

wenigstens 50

Fistel in der Umgebung des Afters

geringe, nicht ständige Sekretion10
sonst20 - 30

Künstlicher After

mit guter Versorgungsmöglichkeit

50

sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position)

60 - 80

Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichem After oder stark sezernierenden Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen, sind ggf. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen zusätzlich zu berücksichtigen.

Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse

Der GdB/MdE-Grad für Krankheiten der Leber, der Gallenwege und der Bauchspeicheldrüse wird bestimmt durch die Art und Schwere der Organveränderungen sowie der Funktionseinbußen, durch das Ausmaß der Beschwerden, die Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes und die Notwendigkeit einer besonderen Kostform. Der serologische Nachweis von Antikörpern als Nachweis einer durchgemachten Infektion (Seronarbe) rechtfertigt allein noch keinen GdB/MdE-Grad.

Chronische Hepatitis

Unter dem Begriff "chronische Hepatitis" werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst (früher: "chronische Hepatitis ohne Progression" <chronisch-persistierende Hepatitis> und "chronische Hepatitis mit Progression" <chronisch aktive Hepatitis>). Dazu gehören insbesondere die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.

Die gutachtliche Beurteilung einer chronischen Hepatitis beruht auf dem klinischen Befund einschließlich funktionsrelevanter Laborparameter, auf der Ätiologie sowie auf dem histopathologischen Nachweis des Grades der nekro-inflammatorischen Aktivität (Grading) und des Stadiums der Fibrose (Staging). Zusätzlich sind engmaschige Verlaufskontrollen und die Beachtung der Differentialdiagnose erforderlich. Dies gilt auch für geltend gemachte Verschlimmerungen im Leidensverlauf. Die GdB/MdE-Bewertung und die Leidensbezeichnung ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle, wobei bereits übliche Befindlichkeitsstörungen - nicht aber extrahepatische Manifestationen - berücksichtigt sind.

Chronische Hepatitis

ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis ohne Progression
20
mit geringer (klinisch-) entzündlicher Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, gering entzündliche Aktivität
30
mit mäßiger (klinisch-) entzündlicher Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, mäßig entzündliche Aktivität
40
mit starker (klinisch-) entzündlicher Aktivität
ehemals: chronische Hepatitis mit Progression, stark entzündliche Aktivität
je nach Funktionsstörung
50 - 70
Alleinige Virus-Replikation ("gesunder Virusträger")
bei Hepatitis-C-Virus nur nach histologischem Ausschluss einer Hepatitis

10

Bei Vorliegen eines histologischen Befundes gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten:

Die Bezeichnung der chronischen viralen Hepatitis umfasst die nekro-inflammatonsche Aktivität (Grading) und den Grad der Fibrose (Staging) Sie ergibt sich wie die GdB/MdE -Bewertung aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB/MdE-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.

Nekro-inflammatorische Aktivität

Fibrose

null - geringmäßigstark
gering202030
mäßig304040
stark506070
Anmerkung:
Die Auswertung des histologischen Befundes soll sich an dem modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten. Eine geringe nekro-inflammatorische Aktivität entspricht einer Punktzahl von 1 bis 5, eine mäßige nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 6 bis 10 und eine starke nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 11 bis 18. Eine fehlende bzw. geringe Fibrose entspricht einer Punktzahl 0 bis 2, eine mäßige Fibrose der Punktzahl 3 und eine starke Fibrose einer Punktzahl von 4 bis 5.

Für die Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten:

ALAT/GPT-Werte im Referenzbereich entsprechen bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation einer chronischen Hepatitis ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität
ALAT/GPT-Werte bis zum 3-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer geringen (klinisch-)entzündlichen Aktivität
ALAT/GPT-Werte vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer mäßigen (klinisch-)entzündlichen Aktivität
ALAT/GPT-Werte von mehr als dem 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer starken (klinisch-)entzündlichen Aktivität.

Diese Bewertungen sind nur zulässig, wenn sie sich in das klinische Gesamtbild des bisherigen Verlaufs einfügen.

Fibrose der Leber

ohne Komplikationen

0 - 10

Leberzirrhose

kompensiert
inaktiv30
gering aktiv40
stärker aktiv50
dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie)

60 - 100

Anmerkung

Fettleber (auch nutritiv-toxisch)

ohne Mesenchymreaktion

0 - 10

Toxischer Leberschaden

Der GdB/MdE-Grad ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen.
 
Anmerkung
Zirkulatorische Störungen der Leber (z.B. Pfortaderthrombose)
Der GdB/MdE-Grad ist analog zur dekompensierten Leberzirrhose zu beurteilen.
Nach Leberteilresektion ist der GdB/MdEGrad allein davon abhängig, ob und wieweit Funktionsbeeinträchtigungen verblieben sind.
Nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit100
Nach Lebertransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen zwei Jahre); GdB/MdE-Grad während dieser Zeit100
Danach selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression wenigstens 60

Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis

Der GdB/MdE-Grad ist je nach Aktivität und Verlauf analog zur chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose zu beurteilen.
Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten (Steinleiden, chronisch rezidivierende Entzündungen)
mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren

0 - 10

mit häufigeren Koliken und Entzündungen sowie mit Intervallbeschwerden20 - 30
mit langanhaltenden Entzündungen oder mit Komplikationen40 - 50
Angeborene intra- und extrahepatische Transportstörungen der Galle (z.B. intra-, extrahepatische Gallengangsatresie), metabolische Defekte (z.B. Meulengracht-Krankheit)
ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden0 - 10
mit Beschwerden (Koliken, Fettunverträglichkeit, Juckreiz), ohne Leberzirrhose20 - 40
mit Leberzirrhose50
mit dekompensierter Leberzirrhose60 - 100
Folgezustände sind zusätzlich zu bewerten.

Verlust der Gallenblase

ohne wesentliche Störungen

0

bei fortbestehenden Beschwerdenwie bei Gallenwegskrankheiten
Nach Entfernung eines malignen Gallenblasen-, Gallenwegs- oder Papillentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit
bei Gallenblasen- und Gallenwegstumor100
bei Papillentumor80
Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen
ohne wesentlichen Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes

0 - 10

geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes20 - 40
starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes50 - 80
Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie, oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen.
Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit

100


Anmerkung