26.16 Blut, blutbildende Organe, Immunsystem| Die Höhe des GdB/MdE-Grades bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems richtet sich nach der Schwere der hämatologischen Veränderungen, nach den Organfunktionsstörungen, nach den Rückwirkungen auf andere Organe, nach der Auswirkung auf den Allgemeinzustand und der Häufigkeit von Infektionen. Anmerkung |
| bei Verlust im frühen Kindesalter, dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres | 20 | | danach oder bei späterem Verlust | 10 | Die selten auftretenden Komplikationen (z.B. Thrombosen) sind zusätzlich zu berücksichtigen | |
| bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand | 60 - 100 | | nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 50 |
| Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden. | |
| bis zum Ende der Intensiv-Therapie | 100 | | nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 60 | | Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden. | |
Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non- Hodgkin-Lymphome | |
mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz) | 30 - 40 | | mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) | 50 - 70 | | mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z.B. schwere Anämie ausgeprägte Thrombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung) | 80 - 100 |
| | | Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome | |
| nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von dreiJahren (Heilungsbewährung) | 50 | | Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden. | |
| Hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome | |
| bis zum Ende der Intensiv-Therapie | 100 | | danach bei Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 80 | | Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden. | |
mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand, keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine wesentliche Progredienz) | 30 - 40 | mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) | 50 - 70 | mit starken Auswirkungen (z.B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung) | 80 - 100 |
| Chronische myeloische Leukämie |
chronische Phase je nach Auswirkung - auch der Behandlung - auf den Allgemeinzustand, Ausmaß der Milzvergrößerung | 50 - 80 |
| akute Phase (Akzeleration, Blastenschub) | 100 |
| Andere chronische myeloproliferative Erkrankungen (z.B. Polycythaemia vera, essentielle Thrombozythämie, Osteomyelosklerose) | |
| mit geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit) | 10 - 20 | | mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) | 30 - 40 |
| mit stärkeren Auswirkungen (z.B. mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie) | 50 - 70 | | mit starken Auswirkungen (z.B. schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, starke Milzvergrößerung, Blutungs- und/oder Thromboseneigung) | 80 - 100 |
| bis zum Ende der Intensiv-Therapie | 100 | | danach für die Dauer von dreiJahren (Heilungsbewährung) | 60 |
| Myelodysplastische Syndrome |
| mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen) | 10 - 20 | | mit mäßigen Auswirkungen (z.B. gelegentliche Transfusionen) | 30 - 40 | | mit stärkeren Auswirkungen, (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit rezidivierende Infektionen) | 50 - 80 | | mit starken Auswirkungen (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, häufige Infektionen, Blutungsneigung, leukämische Transformation) | 100 |
| Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose | |
| Der GdB/MdE-Grad bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen Syndromen zu bewerten. | |
| Knochenmark- und Stammzelltransplantation |
| Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdB/ MdE-Grad entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen. | |
| Nach allogener Knochenmarktransplantation für die Dauer von dreiJahren (Heilungsbewährung) | 100 | | Danach ist der GdB/MdE-Grad nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden, jedoch nicht niedriger als 30, zu bewerten. | |
| Anämien Symptomatische Anämien (z.B. Eisenmangelanämie, vitaminabhängige Anämien) sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehender Natur. Therapierefraktäre Anämien (z.B. bestimmte hämolytische Anämien, Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte) | |
| mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen) | 0 - 10 | | mit mäßigen Auswirkungen (z.B. gelegentliche Transfusionen) | 20 - 40 | | mit starken Auswirkungen (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit) | 50 - 70 | | Organkomplikationen sind zusätzlich zu bewerten. | |
| Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung) | |
leichte Form mit Restaktivität von antihämophilem Globulin (AHG) über 5% | 20 | mittelschwere Form - mit 1-5% AHG | |
| mit seltenen Blutungen | 30 - 40 | | mit häufigen (mehrfach jährlich) ausgeprägten Blutungen | 50 - 80 |
| schwere Form - mit weniger als 1% AHG | 80 - 100 | | Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten. | |
| ohne wesentliche Auswirkungen | 10 | | mit mäßigen Auswirkungen | 20 - 40 | | mit starken Auswirkungen (starke Blutungen bereits bei leichten Traumen) | 50 - 70 | | mit ständiger klinisch manifester Blutungsneigung (Spontanblutungen, Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen) | 80 - 100 |
Eine Behandlung mit Antikoagulantien ist bei der Grundkrankheit (z.B. bei Herzklappen- und Gefäßprothesen, Thrombophilie) berücksichtigt. Wenn die Grundkrankheit nicht mehr besteht, bzw. keinen GdB/MdEGrad mehr bedingt, aber eine Weiterbehandlung mit Antikoagulantien erforderlich ist, kann - analog den sonstigen Blutungsleiden - in der Regel ein GdB/MdE-Grad von 10 angenommen werden. Immundefekte Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr (z.B. Adenosindesaminase-Defekt, DiGeorge-Syndrom, permanente B-Zell-Defekte, septische Granulomatose) | |
| ohne klinische Symptomatik | 0 | | trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen | 20 - 40 | | trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch außergewöhnliche Infektionen (ein bis zwei pro Jahr) | 50 | | Bei schwereren Verlaufsformen kommen höhere GdB/MdE-Werte in Betracht. | |
| Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion) | |
| HIV-Infektion ohne klinische Symptomatik | 10 | | HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik | |
| geringe Leistungsbeeinträchtigung (z.B. bei Lymphadenopathiesyndrom [LAS]) | 30 - 40 | | stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z.B. bei AIDS-related complex [ARC]) | 50 - 80 | | schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild) | 100 |
| Außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | |
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