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26.16 Blut, blutbildende Organe, Immunsystem

Die Höhe des GdB/MdE-Grades bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems richtet sich nach der Schwere der hämatologischen Veränderungen, nach den Organfunktionsstörungen, nach den Rückwirkungen auf andere Organe, nach der Auswirkung auf den Allgemeinzustand und der Häufigkeit von Infektionen.

Anmerkung
 

Verlust der Milz
bei Verlust im frühen Kindesalter, dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres20
danach oder bei späterem Verlust10

Die selten auftretenden Komplikationen (z.B. Thrombosen) sind zusätzlich zu berücksichtigen

Hodgkin-Krankheit
im Stadium I - IIIA
bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)

50

Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
im Stadium IIIB und IV
bis zum Ende der Intensiv-Therapie100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
Non-Hodgkin-Lymphome
Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-
Hodgkin-Lymphome
mit geringen Auswirkungen
(keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz)
30 - 40
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)50 - 70
mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z.B. schwere Anämie ausgeprägte Thrombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung)80 - 100
Anmerkung
 
Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von dreiJahren (Heilungsbewährung)50
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
Hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
bis zum Ende der Intensiv-Therapie100
danach bei Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)80
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.
Plasmozytom (Myelom)
mit geringen Auswirkungen
(keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand, keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine wesentliche Progredienz)
30 - 40
mit mäßigen Auswirkungen
(Behandlungsbedürftigkeit)
50 - 70
mit starken Auswirkungen
(z.B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung)
80 - 100
Chronische myeloische Leukämie
chronische Phase
je nach Auswirkung - auch der Behandlung - auf den Allgemeinzustand, Ausmaß der Milzvergrößerung

50 - 80

akute Phase (Akzeleration, Blastenschub)

100

Andere chronische myeloproliferative Erkrankungen (z.B. Polycythaemia vera, essentielle Thrombozythämie, Osteomyelosklerose)
mit geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit)10 - 20
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)30 - 40
mit stärkeren Auswirkungen (z.B. mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie)50 - 70
mit starken Auswirkungen (z.B. schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, starke Milzvergrößerung, Blutungs- und/oder Thromboseneigung)80 - 100
Akute Leukämien
bis zum Ende der Intensiv-Therapie100
danach für die Dauer von dreiJahren (Heilungsbewährung)60
Myelodysplastische Syndrome
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen)10 - 20
mit mäßigen Auswirkungen (z.B. gelegentliche Transfusionen)30 - 40
mit stärkeren Auswirkungen, (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit rezidivierende Infektionen)50 - 80
mit starken Auswirkungen (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, häufige Infektionen, Blutungsneigung, leukämische Transformation)100
Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose
Der GdB/MdE-Grad bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen Syndromen zu bewerten.
Knochenmark- und Stammzelltransplantation
Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdB/ MdE-Grad entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen.
Nach allogener Knochenmarktransplantation für die Dauer von dreiJahren (Heilungsbewährung)

100

Danach ist der GdB/MdE-Grad nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden, jedoch nicht niedriger als 30, zu bewerten.
Anämien

Symptomatische Anämien (z.B. Eisenmangelanämie, vitaminabhängige Anämien)
sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehender Natur.

Therapierefraktäre Anämien (z.B. bestimmte hämolytische Anämien,
Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte)

mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen)0 - 10
mit mäßigen Auswirkungen (z.B. gelegentliche Transfusionen)20 - 40
mit starken Auswirkungen (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit)50 - 70
Organkomplikationen sind zusätzlich zu bewerten.
Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung)
leichte Form
mit Restaktivität von antihämophilem Globulin (AHG) über 5%
20

mittelschwere Form - mit 1-5% AHG

mit seltenen Blutungen30 - 40
mit häufigen (mehrfach jährlich) ausgeprägten Blutungen50 - 80
schwere Form - mit weniger als 1% AHG80 - 100
Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten.
Sonstige Blutungsleiden
ohne wesentliche Auswirkungen10
mit mäßigen Auswirkungen20 - 40
mit starken Auswirkungen (starke Blutungen bereits bei leichten Traumen)50 - 70
mit ständiger klinisch manifester Blutungsneigung (Spontanblutungen, Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen)80 - 100

Eine Behandlung mit Antikoagulantien ist bei der Grundkrankheit (z.B. bei Herzklappen- und Gefäßprothesen, Thrombophilie) berücksichtigt. Wenn die Grundkrankheit nicht mehr besteht, bzw. keinen GdB/MdEGrad mehr bedingt, aber eine Weiterbehandlung mit Antikoagulantien erforderlich ist, kann - analog den sonstigen Blutungsleiden - in der Regel ein GdB/MdE-Grad von 10 angenommen werden.

Immundefekte

Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr (z.B. Adenosindesaminase-Defekt, DiGeorge-Syndrom, permanente B-Zell-Defekte, septische Granulomatose)

ohne klinische Symptomatik0
trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen20 - 40
trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch außergewöhnliche Infektionen (ein bis zwei pro Jahr)50
Bei schwereren Verlaufsformen kommen höhere GdB/MdE-Werte in Betracht.
Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion)
HIV-Infektion ohne klinische Symptomatik

10

HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik
geringe Leistungsbeeinträchtigung (z.B. bei Lymphadenopathiesyndrom [LAS])30 - 40
stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z.B. bei AIDS-related complex [ARC])50 - 80
schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild)100
Außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.