Startseite

26.17 Haut

Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z.B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen u.ä. muss außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen die Höhe des GdB/MdE-Grades.

Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Besonders gilt dies bei Entstellung des Gesichts.

Ekzeme

Kontaktekzeme (z.B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)

geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend0 - 10
sonst20 - 30
Atopisches Ekzem ("Neurodermitis constitutionalis", "endogenes Ekzem")
geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend0 - 10
bei länger dauerndem Bestehen20 - 30
mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall40
mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr50
Eine Beteiligung anderer Organe, insbesondere bei Atopiesyndrom (z.B. allergisches Asthma, allergische Rhinitis/Konjunktivitis) ist ggf. zusätzlich zu bewerten.
Seborrhoisches Ekzem
geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen0 - 10
sonst, je nach Ausdehnung20 - 30
Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke-Ödem
selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene0 - 10
häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen und Allergene20 - 30
schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf40 - 50
Eine systemische Beteiligung (z.B. des Gastrointestinaltraktes oder des Kreislaufs) ist ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Akne

Acne vulgaris

leichteren bis mittleren Grades0 - 10
schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung20 - 30
Acne conglobata
auf die Prädilektionsstellen begrenzte häufige Abszess- und Fistelbildungen und lokalisationsbedingte Beeinträchtigungen30 - 40
schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade) und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade) wenigstens50
Rosazea, Rhinophym
geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend0 - 10
stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung20 - 30
Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)
auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung0 - 10
auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung20 - 40
über die Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen50 - 70
Bewegungseinschränkungen in Gelenken und Beteiligungen anderer Organe sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Anmerkung
Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide)
bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung10
sonst20 - 40
bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall50 - 80
in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher.
Psoriasis vulgaris
auf die Prädilektionsstellen beschränkt0 - 10
ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten20
bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen)

30 - 50

Eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung (mit Zerstörung der Nagelplatten) sowie eine Gelenk- und Wirbelsäulenbeteiligung sind zusätzlich zu bewerten.
Anmerkung
Erythrodermien
bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses40
bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand50 - 60
mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand70 - 80
Ichthyosis
leichte Form,
auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne wesentliche Verfärbung
0 - 10
mittlere Form
auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit stärkerer Schuppung und Verfärbung
20 - 40
schwere Form
mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts
50 - 80
Mykosen
bei begrenztem Hautbefall0 - 10
bei Befall aller Finger- und Fußnägel ggf. mit Zerstörung von Nagelplatten20
Bei Systemmykosen ist die Beteiligung innerer Organe zusätzlich zu berücksichtigen.
Chronisch rezidivierendes Erysipel
ohne bleibendes Lymphödem

10

sonst, je nach Ausprägung des Lymphödems20 - 40
Chronisch rezidivierender Herpes simplex
geringe Ausdehnung, bis zu dreimal im Jahr rezidivierend0 - 10
größere Ausdehnung, häufiger rezidivierend20
Totaler Haarausfall
(mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern)30
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen (siehe Nummer 18 Absatz 8)
Naevus
Der GdB/MdE-Grad richtet sich allein nach dem Ausmaß einer eventuellen Entstellung.
Pigmentstörungen (z.B. Vitiligo)
an Händen und/oder Gesicht
gering
10
ausgedehnter20
sonst

0

Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen (siehe Nummer 18 Abs. 8)
Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0

50

in anderen Stadien

80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden ein GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/ MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten.