Gliedmaßenschäden, AllgemeinesDer GdB/MdE-Grad bei Gliedmaßenschäden ergibt sich aus dem Vergleich mit den GdB/MdE-Werten für entsprechende Gliedverluste. Trotz erhaltener Extremität kann gelegentlich der Zustand ungünstiger sein als der Verlust. Die aufgeführten GdB/MdE-Sätze für Gliedmaßenverluste gehen - soweit nichts anderes erwähnt ist - von günstigen Verhältnissen des Stumpfes und der benachbarten Gelenke aus. Bei ausgesprochen ungünstigen Stumpfverhältnissen, bei nicht nur vorübergehenden Stumpfkrankheiten sowie bei nicht unwesentlicher Funktionsbeeinträchtigung des benachbarten Gelenkes sind diese Sätze im allgemeinen um 10 zu erhöhen, unabhängig davon, ob Körperersatzstücke getragen werden oder nicht. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel erleichtern bei Verlust und Funktionsstörung der Gliedmaßen sowie bei Funktionseinschränkungen des Rumpfes die Auswirkungen der Behinderung, ohne dass dadurch der durch den Schaden allein bedingte GdB/MdE-Grad eine Änderung erfährt. Zur Beurteilung von Arthrosen wird auf Seite 111 (Anmerkung: der AHP Ausgabe 2004) verwiesen. Bei der GdB/MdE-Bewertung von Pseudarthrosen ist zu berücksichtigen, dass straffe Pseudarthrosen günstiger sind als schlaffe. Bei habituellen Luxationen richtet sich die Höhe des GdB/MdE-Grades außer nach der Funktionsbeeinträchtigung der Gliedmaße nach der Häufigkeit der Ausrenkungen. | Bei Endoprothesen der Gelenke ist der GdB/MdE-Grad abhängig von der verbliebenen Bewegungseinschränkung und Belastbarkeit. Folgende Mindest-GdB/MdE-Sätze sind angemessen: | |
| Endoprothesen anderer großer Gelenke sind entsprechend den Kniegelenksendoprothesen zu bewerten. | |
| Hüftkopfnekrosen (z.B. Perthes-Krankheit) während der notwendigen Entlastung | 70 | | Lunatum-Malazie während der notwendigen Immobilisierung | 30 | | Danach richtet sich der GdB/MdE-Grad jeweils nach der verbliebenen Funktionsbeeinträchtigung. | |
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