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26.4 Sehorgan

Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens. Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte Sehschärfe (Prüfung mit Gläsern) maßgebend; daneben sind u.a. Ausfälle des Gesichtsfeldes und des Blickfeldes zu berücksichtigen.

Neben den Funktionen des Sehvermögens sind auch nachweisbare Reizerscheinungen, Tränenträufeln, Empfindlichkeit gegen äußere Einwirkungen (Licht, Staub, Chemikalien usw.) sowie andere Erkrankungen des Auges und seiner Umgebung zu beachten.

Die Sehschärfe ist grundsätzlich den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) entsprechend nach DIN 58220 zu prüfen, Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern) zulässig. Die übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur mit Geräten und Methoden zu prüfen, die den Richtlinien der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet sich der GdB/MdE-Wert nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit von maximal einer Sekunde pro Landolt-Ring festgestellt wird.

Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies, dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden dürfen.

Bei der Beurteilung von Störungen des Sehvermögens ist darauf zu achten, dass der morphologische Befund die Sehstörungen erklärt.

Die Grundlage für die GdB/MdE-Beurteilung bei Herabsetzung der Sehschärfe bildet die "MdE-Tabelle der DOG" auf Seite 52.

 

Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle

40

Linsenverlust

eines Auges
(korrigiert durch intraokulare Kunstlinse oder Kontaktlinse)

Sehschärfe 0,4 und mehr 10
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 20
Sehschärfe weniger als 0,125 - 30

beider Augen

der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende GdB/MdE-Grad ist um 10 zu erhöhen.

Die GdB/MdE-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen voraus. Maßgebend ist der objektive Befund.

Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdB/MdE-Grad nach der Restsehschärfe.

Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe für beide Augen sich ergebende GdB/MdE-Grad um 10 zu erhöhen, bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges um 20.

Sehschärfe

RA

1,0

0,8

0,63

0,5

0,4

0,32

0,25

0,2

0,16

0,1

0,08

0,05

0,02

0

LA

z

5/5 

5/6 

5/8

5/10

5/12

5/15

5/20

5/25

5/30

5/50

1/12

1/20

1/50

0

1,0

5/5

 0

 0

0

5

5

10

10

10

15

20

20

 25

 25

*25

0,8

5/6

0

0

5

5

10

10

10

15

20

20

25

30

30

30

0,63

5/8

0

5

10

10

10

10

15

20

20

25

30

30

30

40

0,5

5/10

5

5

10

10

10

15

20

20

25

30

30

35

40

40

0,4

5/12

5

10

10

10

20

20

25

25

30

30

35

40

50

50

0,32

5/15

10

10

10

15

20

30

30

30

40

40

40

50

50

50

0,25

5/20

10

10

15

20

25

30

40

40

40

50

50

50

60

60

0,2

5/25

10

15

20

20

25

30

40

50

50

50

60

60

70

70

0,16

5/30

15

20

20

25

30

40

40

50

60

60

60

70

80

80

0,1

5/50

20

20

25

30

30

40

50

50

60

70

70

80

90

90

0,08

1/12

20

25

30

30

35

40

50

60

60

70

80

90

90

90

0,05

1/20

25

30

30

35

40

50

50

60

70

80

90

100

100

100

0,02

1/50

25

30

30

40

50

50

60

70

80

90

90

100

100

100

0

0

*25

30

40

40

50

50

60

70

80

90

90

100

100

100

 
 
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