Bei Erkrankung des Auges (z.B. Glaukom, Netzhauterkrankungen) hängt der GdB/ MdE-Grad vor allem vom Ausmaß der Sehbehinderung (z.B. Sehschärfe, Gesichtsfeld) ab. Darüber hinausgehende GdB/MdE-Werte kommen nur in Betracht, wenn zusätzlich über die Einschränkung des Sehvermögens hinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen. Nach Hornhauttransplantationen richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem Sehvermögen. Nach Entfernung eines malignen Augentumors (z.B. Melanom, Retinoblastom) ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit |