26.7 Mundhöhle, Rachenraum und obere LuftwegeVerletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen. | Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss | 20 - 30 | | Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom | |
| geringe Sekretion | 10 | | sonst | 20 |
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) | 0 - 20 | Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung | 30 - 50 | Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme | 20 - 40 | | Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen | 50 | | Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose | |
| ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 0 - 10 | | mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 20 - 50 |
| Verlust eines Teiles des Oberkiefers | |
| ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung | 0 - 10 | | mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) | 20 - 40 |
Umfassender Zahnverlust über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen | 10 - 20 | | Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung | 20 | | Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gutsitzender Defektprothese | 30 | Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese ( Störung der Nahrungsaufnahme) | 50 | | Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung | |
| Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) | |
| bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen - Muskulatur und Störung der Lautbildung | 30 - 50 |
| bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) | 60 - 70 | | bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 |
| Lippen-Kiefer-Gaumenspalte | |
| bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung | 100 | | bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 |
| Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte | |
| wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen | 100 |
| Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung | 0 - 30 | | Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | |
| Nach Ablauf der vorstehend jeweils genannten Behandlungszeiträume richtet sich der GdB/MdE-Grad immer nach der verbliebenen Funktionsstörung. | |
Schluckstörungen | ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden | 0 - 10 | | mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) | 20 - 40 | | mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte und Ernährungszustandes | 50 - 70 |
Verlust des Kehlkopfes | bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) | 70 | | in allen anderen Fällen | 80 | | Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen. | | Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit | 100 |
Teilverlust des Kehlkopfes | je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit | 20 - 50 | | Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit | |
| bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) | 50 - 60 | | sonst | 80 |
Tracheostoma | reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme | 40 | | mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z.B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) | 50 - 80 | | Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | |
Trachealstenose ohne Tracheostoma | Der GdB/MdE-Grad ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion (siehe Nummer 26.8) zu beurteilen. | |
Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung) | mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit | 0 - 10 | | mit dauernder Heiserkeit | 20 - 30 | | nur Flüsterstimme | 40 | | mit völliger Stimmlosigkeit | 50 |
| Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten (analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion, siehe Nummer 26.8) | |
Anmerkung Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen | mit verständlicher Sprache | 10 | | mit schwer verständlicher Sprache | 20 - 40 | | mit unverständlicher Sprache | 50 |
Anmerkung Stottern | mittelgradig, situationsunabhängig | 20 | | schwer, auffällige Mitbewegungen | 30 - 40 |
| mit unverständlicher Sprache | 50 |
| Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen (einschl. somatoformer Störungen) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen (siehe Nummer 18 Absatz 8). | |
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