Der Leitende Arzt eines Versorgungsamtes oder der Leiter einer ärztlichen Dienststelle überwacht die Tätigkeit der ihm unterstellten Ärzte und des ärztlichen Hilfspersonals und trägt dem Versorgungsamt bzw. Landesversorgungsamt gegenüber die Verantwortung für den Ärztlichen Dienst des Amtes oder für seine Dienststelle. Er sorgt für die Verteilung und den reibungslosen Ablauf der Arbeit sowie für den richtigen Einsatz der Ärzte innerhalb seines Bereiches. Wenn eine Begutachtung außerhalb der Versorgungsdienststelle notwendig erscheint, entscheidet im Allgemeinen über den Auftrag der Leitende Arzt. Er soll sich über die Sachkenntnis auf besonderen Arbeits- und Erfahrungsgebieten aller für seine Behörde tätigen Ärzte unterrichtet halten. Wegen Überprüfung der Gutachten durch den Leitenden Arzt siehe Nr. 14. Neben Einzelbesprechungen an Hand von Gutachten sorgt der Leitende Arzt für die Weiterbildung der Versorgungsärzte durch regelmäßige Zusammenkünfte. Er unterrichtet die Versorgungsärzte über versorgungsrechtliche Fragen (grundsätzliche Urteile der Sozialgerichtsbarkeit) und über aktuelle medizinisch-wissenschaftliche Probleme. Die Beschlüsse der Tagungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats (Sektion Versorgungsmedizin), die sich auf die Anhaltspunkte beziehen (diese ändern, ergänzen oder erläutern) werden veröffentlicht (Bundesarbeitsblatt, Internet, BMAS, Rundschreiben). AnmerkungZwischen den Leitenden Ärzten der Versorgungsämter und den Leitern der Versorgungsärztlichen Untersuchungsstellen und der Orthopädischen Versorgungsstellen ist ein enger Kontakt erstrebenswert. Die Leitenden Ärzte sollen außerdem bemüht sein, mit den frei praktizierenden Ärzten ihres Bereiches, den Ärzten der Bundeswehr, der Sozialversicherungsträger, der Gesundheitsämter, Arbeits- und Sozialämter, mit den Kliniken und Krankenhäusern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Behindertenverbänden gute Verbindung zu halten mit dem Ziel einer erfolgreichen ärztlichen, beruflichen und sozialen Betreuung der Anspruchsberechtigten. Der Leitende Arzt des Landesversorgungsamtes soll sicherstellen, dass in seinem Bereich die Begutachtung und die Überprüfung der Gutachten nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Er trägt dafür Sorge, dass die ärztlichen Dienststellen und die Ärztlichen Dienste der Versorgungsämter mit medizinischem Gerät und hinsichtlich ihrer medizinischen Bücherei so ausgestattet sind, dass die Gutachter in den Stand gesetzt werden, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. In besonderem Maße obliegt dem Leitenden Arzt des Landesversorgungsamtes die Schulung der Versorgungsärzte. Berechtigte Wünsche auf fachliche Fortbildung sollen unterstützt und gefördert werden. |