Startseite

40

Mittelbare Schädigungsfolgen

Mittelbare Schädigungsfolgen sind Gesundheitsstörungen, die durch ein äußeres Ereignis, das seine Ursache in einem schädigungsbedingten Leiden hat, herbeigeführt worden ist.

Beispiel: Ein Beschädigter mit einer als Schädigungsfolge anerkannten hochgradigen Schwerhörigkeit erleidet nachweislich wegen seiner Schwerhörigkeit einen Verkehrsunfall mit bleibenden Gesundheitsstörungen.

Die mittelbaren Schädigungsfolgen werden versorgungsrechtlich wie unmittelbare Schädigungsfolgen behandelt.

Ein in der Eigenart eines Leidens liegender Folgeschaden ist keine mittelbare, sondern eine unmittelbare Schädigungsfolge (siehe Nummer 47).