Startseite

43

Arten der Verschlimmerung

Medizinisch gesehen unterscheidet man verschiedene Arten der Verschlimmerung. Ein schädigender Vorgang kann nur vorübergehend zu einer Zunahme des Krankheitswertes und damit zu keiner oder nicht zu einer bleibenden schädigungsbedingten MdE führen; er kann anhaltend, aber abgrenzbar den weiteren Krankheitsverlauf beeinflussen und damit zu einer gleich bleibenden schädigungsbedingten MdE führen; er kann aber auch den weiteren Krankheitsverlauf richtunggebend bestimmen und damit Anlass zu einer ansteigenden schädigungsbedingten MdE-Bewertung sein. Häufig wird erst nach längerer Beobachtung des Verlaufs zu beurteilen sein, wie weit der Einfluss des schädigenden Vorgangs reicht. Das Ausmaß der Verschlimmerung ist für die Festsetzung der MdE von wesentlicher Bedeutung. Hierbei müssen in jedem Fall die durch die Gesundheitsstörung bewirkte Gesamt-MdE sowie die MdE für den Verschlimmerungsanteil durch Schädigungsfolgen und das Ausmaß des Vorschadens angegeben werden.

Anmerkung

Unabhängig von der medizinischen Beurteilung der Art der Verschlimmerung muss bei jeder weiteren Zunahme des Krankheitswertes der ursächliche Zusammenhang dieser Weiterentwicklung neu beurteilt werden (siehe Nummer 42 Absatz 2). Deshalb wird im Bescheid immer nur der Begriff Verschlimmerung ohne weiteren Zusatz verwendet.