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Vorschaden, Nachschaden, Folgeschaden

(1) Ein Vorschaden ist eine schädigungsunabhängige Gesundheitsstörung, die bei Eintritt der Schädigung bereits nachweisbar bestanden hat. Beim Vorliegen eines Vorschadens ist bei der Bemessung der schädigungsbedingten MdE folgendes zu beachten:

a) Wenn sich Vorschaden und Schädigungsfolge an verschiedenen Körperteilen befinden und sich gegenseitig nicht beeinflussen, so ist der Vorschaden ohne Bedeutung.

Beispiel:

Vorschaden: Verlust eines Auges; MdE 30 v.H.,
Schädigungsfolge: Leberzirrhose mit einer MdE um 80 v.H.
Die MdE für den Augenverlust bleibt unberücksichtigt;
MdE durch Schädigungsfolge 80 v.H.

b) Hat die Schädigung eine vorgeschädigte Gliedmaße oder ein vorgeschädigtes Organ betroffen, muss die schädigungsbedingte MdE niedriger sein als die MdE, die sich aus dem nun bestehenden Gesamtschaden ergibt, es sei denn, dass der Vorschaden nach seinem Umfang oder nach seiner Art keine wesentliche Bedeutung für die gesamte Gesundheitsstörung hat. Die schädigungsbedingte MdE lässt sich dabei nicht einfach dadurch ermitteln, dass die MdE des Vorschadens rein rechnerisch von der MdE des Gesamtschadens abgezogen wird; maßgeblich ist, zu welchem zusätzlichen anatomischen und funktionellen Verlust die Schädigung geführt hat.

Beispiele:

aa) Vorschaden: Verlust des rechten Unterschenkels; MdE 50 v.H.
Schädigungsfolge: Verlust des rechten Beines im Oberschenkel.
MdE nunmehr 70 v.H.
MdE durch Schädigungsfolge 40 v.H.

bb) Vorschaden: Rippenfellschwarte mit einer MdE um 20 v.H.
Schädigungsfolge: Ausgedehnte kavernöse Lungentuberkulose mit einer MdE um 100 v.H.
Der Vorschaden ist nach Art und Umfang in der Relation zur Schädigungsfolge ohne wesentliche Bedeutung;
MdE durch Schädigungsfolge 100 v.H.

Anmerkung
 

c) Sind durch Vorschaden und Schädigungsfolge verschiedene Organe oder Gliedmaßen oder paarige Organe betroffen und verstärkt der Vorschaden die schädigungsbedingte Funktionsstörung, so ist die schädigungsbedingte MdE unter Umständen höher zu bewerten, als es bei isolierter Betrachtung der Schädigungsfolge zu geschehen hätte.

Beispiele:

aa) Vorschaden: Versteifung des rechten Ellenbogengelenkes; MdE 40 v.H.
Schädigungsfolge: Verlust der linken Hand.
MdE für den Verlust der Hand an sich 50 v.H.;
wegen des Vorschadens MdE durch Schädigungsfolge 60 v.H.

bb) Vorschaden: Mittelgradige Schwerhörigkeit links; MdE 10 v.H.
Schädigungsfolge: Taubheit rechts
MdE für die Taubheit rechts an sich 20 v.H.;
wegen des Vorschadens MdE durch Schädigungsfolge 30 v.H.

(2) Ein Nachschaden ist eine Gesundheitsstörung, die zeitlich nach der Schädigung eingetreten ist und nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Schädigung steht. Eine solche Gesundheitsstörung kann bei der Feststellung der MdE nach § 30 Absatz 1 BVG - anders als bei der Beurteilung des besonderen beruflichen Betroffenseins (siehe Nr. 48, Absatz 1) und der Voraussetzungen für die Pflegezulage (siehe Nummer 50 Absatz 3) - nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn sie zusammen mit Schädigungsfolgen zu besonderen Auswirkungen führt, bei denen die Schädigungsfolgen eine gleichwertige oder überwiegende Bedeutung haben.

Beispiel:

Verlust des rechten Auges durch Verwundung; Verlust des linken Auges später schädigungsunabhängig.

Anmerkung

(3) Wenn demgegenüber nach einer Schädigung eine weitere Gesundheitsstörung eintritt, bei der - vor allem nach ihrer Art - wahrscheinlich ist, dass die Schädigung oder deren Folgen bei der Entstehung dieser Gesundheitsstörung wesentlich mitgewirkt haben (siehe Nummer 36), so handelt es sich um einen Folgeschaden, der eine weitere Schädigungsfolge darstellt und daher mit seiner gesamten MdE zu berücksichtigen ist. Wenn ein solcher Folgeschaden erst viele Jahre nach der Schädigung in Erscheinung tritt, spricht man auch von einem Spätschaden.

Beispiele:

Cor pulmonale bei sekundärem Lungenemphysem nach Schwartenbildung der Lunge.
Amyloidose nach chronischer Osteomyelitis.
Kniegelenksarthrose nach in Fehlstellung verheilter Unterschenkelfraktur.
Herzinsuffizienz nach langjährigem Bestehen eines Herzklappenfehlers.